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Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei

Wir bearbeiten Fälle aus allen Bereichen des Zivilrechts, des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, des Straßenverkehrsrechts sowie des Arbeitsrechts.

Die Anwälte unserer Sozietät verfügen über eine langjährige Berufspraxis in verschiedenen Kanzleien, die traditionell am Berufsbild des Allgemeinanwalts orientiert waren. Aus dieser Tätigkeit resultiert ein reicher Erfahrungsschatz in teilweise deckungsgleichen, teilweise verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkten.
Besondere Qualifikationen haben wir uns in den Rechtsgebieten Strafrecht, Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht erworben. Durch regelmäßige forensische Tätigkeit in diesen Rechtsgebieten und einen hohen Fortbildungsstandard sichern wir für unsere Mandanten juristische Tätigkeit auf überdurchschnittlichem Niveau.

Die gleichzeitige Tätigkeit als Notare (Kubitza und Welke) sowie die Tätigkeit als Notarvertreter (Röchner) sorgen täglich für einen Blick über den Tellerrand der eigenen Schwerpunktsetzung hinaus.
So können wir für unsere Mandanten auch in Zeiten immer weiter fortschreitender Spezialisierung ein breites Spektrum an praktischer juristischer Erfahrung bieten.
Wir sehen hierbei nicht die Notwendigkeit, uns auf die Tätigkeit in den jeweiligen Spezialgebieten zu beschränken und alle früheren umfassenden juristischen Erfahrungen zu vergessen.
Dies danken uns vor allem unsere langjährigen Mandanten, die sich trotz unserer Spezialisierung einfach nicht scheiden lassen oder straffällig werden wollen.
Gerichtliche Zulassungen

Alle vier Partner sind berechtigt, Mandanten in allen Rechtsgebieten vor allen Gerichten in Deutschland zu vertreten.
(ausgenommen: BGH in Zivilverfahren
)