"> Familienrecht


Familienrecht

Oft bietet die Eheschließung den ersten Anlass, sich mit dem Thema Familienrecht einmal näher zu befassen. Aus Sicht eines Fachanwalts für Familienrecht geschieht dies meistens nur äußerst oberflächlich und unzureichend. Das Familienrecht hat weit reichende Auswirkungen auch in andere Rechtsgebiete, wie zum Beispiel in das Sozial- und Steuerrecht. Auch umgekehrt wirken Sozial- und Steuerrecht in das Familienrecht hinein. Diese Wechselwirkungen gilt es zu Gunsten des Recht suchenden Mandanten aufzuzeigen, damit er sich in diesem Geflecht zurechtfindet. Auch über den Tod eines Menschen hinaus wirken seine familienrechtlichen Beziehungen, seien sie durch Verwandtschaft oder Ehe begründet.

Das Verhältnis der Menschen zum Familienrecht ändert sich meistens schlagartig, wenn eine Störung in diesem wichtigen Rechtsbereich spürbar wird. Neben der Trennung von Eheleuten und der Scheidung der Ehe können dies auch der Tod eines oder gar beider Elternteile eines Kindes sein. Aber auch weniger schwer wiegende Ereignisse verdeutlichen den ständig gegebenen persönlichen Bezug zum Familienrecht.

Nicht oft und intensiv genug kann darauf hingewiesen werden, dass gerade im Familienrecht die vorsorgende Rechtsberatung notwendig ist. Zwar haben nunmehr Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und schließlich des Bundesgerichtshofs die Maßstäbe für die Inhalts- und Wirksamkeitskontrolle von Eheverträgen deutlich festgeschrieben. Gleichwohl ist die Befürchtung nicht gerechtfertigt, der Abschluss eines Ehevertrages sei sinnlos geworden. Fachanwälte für Familienrecht und Notare können wegen ihrer präzisen Kenntnisse der höchstrichterlichen Rechtsprechung gerade im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege wertvolle Dienste leisten. Auch die Prüfung bereits abgeschlossener Eheverträge gehört zum Dienstleistungsangebot eines Fachanwalts für Familienrecht. Was ist zu tun, wenn sich ein vor Jahren geschlossener Ehevertrag als unwirksam erweisen sollte? Der Fachanwalt hilft hier weiter.

Schließlich ist die wachsende Bedeutung des internationalen Familienrechts hervorzuheben. Das jeweilige ausländische Recht der Eheschließung, das eheliche Güterrecht, die rechtlichen Beziehungen der Kinder zu ihren Eltern, das Scheidungs- und das Scheidungsfolgenrecht haben zunehmend an Bedeutung gewonnen. Angesichts der multinationalen Herkunft vieler Bürger unseres Landes spielen auch gemischtnationale Ehen keine untergeordnete Rolle mehr.

In allen Fällen bietet der Fachanwalt für Familienrecht aufgrund seiner nachgewiesenen Berufserfahrung und Rechtskenntnisse die Gewähr für eine sichere Beratung oder eine kompetente Vertretung der rechtlichen Interessen sowohl außerhalb eines Rechtsstreits als auch in einem gerichtlichen Verfahren.