"> Erbrecht


Erbrecht

Erbrechtliche Fälle werden in unserer Kanzlei von allen Sozien bearbeitet. In diesem Rechtsgebiet liegen umfassende Erfahrungen vor, die von den Notaren Kubitza und Welke vorwiegend in deren notariellen Tätigkeitsfeldern nutzbar gemacht werden. Michael Röchner widmet sich in erster Linie der Bearbeitung erbrechtlicher Streitfälle sowie der Tätigkeit als Nachlasspfleger bzw. –verwalter.

Der letzte Rechtsfall eines Menschen wird durch seinen Tod ausgelöst. Die Dramatik dieses Ereignisses ist der Grund dafür, dass erbrechtliche Fragestellungen und Vorkehrungen trotz dieser Gewissheit oft verdrängt werden.

Die gesetzliche Erbfolge beinhaltet gewissermaßen das Standardtestament für alle diejenigen, die sich nicht mit den erbrechtlichen Folgen des eigenen Todes auseinander setzen möchten oder bewusst diese gesetzliche Erbfolge wünschen. Die gesetzliche Erbfolge ist der Kern der erbrechtlichen Vorschriften im BGB und gilt seit mehr als 100 Jahren nahezu unverändert. Dies bedeutet allerdings nicht, dass jeder mündige Bürger diese gesetzliche Erbfolge tatsächlich kennt. Das kann unter Umständen fatale Folgen haben: Oftmals gehen kinderlose Ehepaare aus Unkenntnis von der fehlerhaften Annahme aus, dass der länger lebende Ehepartner ohnehin alles erben werde. Die Annahme ist falsch, auch wenn sie im Einzelfall zutreffend sein kann!

Die gesetzlichen Erbfolgen erschöpfen sich jedoch nicht in Regelungen, die bestimmen, wer von wem mit welchem Verwandtschaftsgrad beerbt wird. Sie regeln mit weit reichenden Folgen auch die Rechtsverhältnisse mehrerer Erben untereinander (Erbengemeinschaft), die oftmals in endlose Streitigkeiten münden können.

Die Errichtung eines Testaments ersetzt die gesetzliche Erbfolge. Voraussetzung ist die Formgültigkeit des Testaments. Auch hier existieren viele Unklarheiten, die durch juristische Beratung behoben werden können. Schließlich wird vielfach der letzte Wille nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit zum Ausdruck gebracht, sodass Erbstreitigkeiten die Folge sein können. Lückenhafte testamentarische Anordnungen bringen durch die Hintertür doch wieder die gesetzliche Erbfolge zum Tragen, sodass mit aller Entschiedenheit davon abgeraten werden muss, ohne juristische Beratung ein Testament zu verfassen.

Wird befürchtet, nur Schulden geerbt zu haben, kann man die Erbschaft ausschlagen. Aber was ist, wenn doch etwas hinterlassen worden ist? Wie kann sich der Erbe vor Überschuldung retten? Wie gehen die Mitglieder einer Erbengemeinschaft miteinander um? Welche Rechte und Pflichten bestehen? Pflichtteilsrechte und Pflichtteils-
ergänzungsansprüche, Testamentsauslegung und -anfechtung, Beschränkung der Erbenhaftung usw. Hinter diesen Stichworten stehen Fragen, die letztlich nur von ausgewiesenen Spezialisten im Erbrecht mit der notwendigen Rechtssicherheit behandelt werden können. Wer sich hier scheut, in eine qualifizierte Beratung zu investieren, läuft Gefahr, durch einen Erbfall selbst dann ruiniert zu werden, wenn es etwas zu erben gab.